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Zum Jahreswechsel ist die Ablesung der analogen Wasserzähler durch die Bürger wieder fällig.

Bereits seit dem Jahr 2019 werden ausschließlich digitale Zähler als Hauptwasserzähler verbaut.
Diese Zähler werden, sofern der Fernauslesung nicht ausdrücklich widersprochen wurde, zum Jahreswechsel per Funk ausgelesen.


Haushalte, die noch einen analogen Hauptwasserzähler oder einen Gartenwasserzähler nutzen oder der Fernauslesung widersprochen haben, müssen bitten den Zählerstand melden.


Wir bitten, den Zählerstand über das Bürgerserviceportal zu melden. Hier bestätigt Ihnen ein Sendeprotokoll Ihre gemeldeten Daten.
Eine Meldung mithilfe des Ablesescheins ist ebenfalls möglich.


Ihren ausgefüllten Ableseschein lassen Sie uns bitte bis spätestens 03.01.2024 zukommen.
Das Bürgerserviceportal ist bis zum 10.01.2024 für Ihre Meldung freigeschaltet.