Satzungen/Verordnungen

Markus Götz

Zimmer: 9
Telefon: 09482/9403-21
Fax: 09482/9403-40

Satzungen werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Die Befugnis zum Satzungserlass folgt grundsätzlich aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht, das auch die Rechtsetzungsautonomie umfasst. Das Verfahren zum Satzungserlass ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Satzungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde bedürfen dabei keiner gesonderten Ermächtigung, wenn sie nicht in Rechte Dritter eingreifen oder Verpflichtungen Dritter berühren.

Verordnungen können in gesetzlich bestimmten Fällen erlassen werden.

Übersicht der Satzungen und Verordnungen

1. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer -In Kraft getreten: 01.05.2023

 

2. Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter - In Kraft getreten: 25.01.2023

 

3. Satzungen über Ehrungen und Auszeichnung der Stadt Wörth a.d.Donau - In Kraft getreten: 23.02.2023

 

4. Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen von bebauten Grundstücken (Freiflächengestaltungssatzung) - In Kraft getreten: 01.01.2022

 

5. Verordnung über die Befreiung öffentlicher Vergnügungen von der Anzeigepflicht - In Kraft getreten: 01.11.2023

 

6. Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage und Feiertage aus Anlass von Märkten - In Kraft getreten: 23.05.2017

 

7. Satzung Kommunales Förderprogramm - In Kraft getreten: 01.01.2023

 

8. Sanierungssatzung - In Kraft getreten: 17.03.2023

 

9. Stadtbücherei – Benutzungsordnung - In Kraft getreten: 11.07.2018

 

10. Satzung über die Hausnummerierung - In Kraft getreten: 27.06.2011

 

11. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wörth a.d.Donau - In Kraft getreten: 01.01.2024