Steuern und Hebesätze
Gewerbesteuer Stadt Wörth
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 380 v.H.
Weitere Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
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Grundsteuer A + B Stadt Wörth
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer lauten:
Grundsteuer A für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe 380 v.H.
Grundsteuer B 380 v.H.
Weitere Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
Grundsteuer; Festsetzung durch die Gemeinde
Steuern; Informationen
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Herstellungsbeiträge Wasserversorgung, Kanalisation, Kläranlage
Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgung plus 7% MWSt
- m² Grundstücksfläche 0,67 €
- m² Geschoßfläche 6,93 €
Herstellungsbeitrag zur Kanalisation
- m² Grundstücksfläche 2,71 €
- m² Geschoßfläche 15,13 €
Herstellungsbeitrag Kläranlage (Zweckverband Kläranlage Wörth - Wiesent)
- m² Grundstücksfläche 0,07 €
- m² Geschossfläche 2,44 €
Wissenswertes zu den Herstellungsbeiträgen
Weitere Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
- Abwasserentsorgung
- Entwässerung; Entwässerungsgebühren bzw. Abwassergebühren
- Entwässerungsbeiträge; Erhebung
- Wasserversorgung; Trinkwasser
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Hundesteuer Stadt Wörth
Die Hundesteuer beträgt jährlich für jeden ersten Hund 30,00 Euro.
Die Steuer beträgt für jeden weiteren Hund 50,00 Euro.
Die Steuer beträgt für einen „Kampfhund“ 250,00 Euro.
Informationen zur Dienstleistung
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben. Die Hundesteuer kann als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer nicht für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. Tierhandlung) erhoben werden.
Eine erhöhte Steuer für sog. Kampfhunde ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zwischenzeitlich gerichtlich für zulässig erklärt worden.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuersatzungen regelmäßig den Hundehalter verpflichten, den Hund unverzüglich nach Beginn der Haltereigenschaft der Gemeinde zu melden (Anzeigepflicht), um die Hundesteuererhebung erst zu ermöglichen. Ebenso kann die Gemeinde die unverzügliche Abmeldung bei Wegzug, bei Ende der Hundehaltung oder bei Wegfall von Hundesteuer-vergünstigungsgründen anordnen. Die Hundesteuer wird zu dem in der jeweiligen Hundesteuersatzung genannten Zeitpunkt fällig und durch Steuerbescheid von der Gemeinde erhoben. Wenn Sie mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, achten Sie bitte auf die Einhaltung der in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung genannten Rechtsmittelfristen.
Formulare
Hundesteuer An- und Abmeldung
Mit diesem Formular können Sie einen Hund für die Hundesteuer an- oder abmelden
Weitere Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
Hundesteuer; Erhebung
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Kleineinleiterabgabe
Weitere Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
Erschließungsbeiträge; Erhebung
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Straßenausbaubeiträge
Weitere Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
Straßenausbaubeiträge; Erhebung
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Wasser- und Abwasserkosten
Anlage Stadt Wörth
Wassergebühren/Wasserversorg.Gebühren zzgl. 7% MWSt
Wasser kostet 1,10 €/m³
Abwasser 1,79 €/m³
gültig seit 01.08.2022
Grundpreis je Zähler und Nenngröße
bis 5 m³/h 51,13 €/Jahr
bis 10 m³/h 61,36 €/Jahr
über 10 m³/h 71,58 €/Jahr
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