Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
(durch Niederlegung in der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an der Amtstafel (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde)
I. Die Stadt Wörth a.d. Donau hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau, Rathausplatz 1, 93086 Wörth a.d. Donau, Zimmer 2 niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung). Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.
II. Das Landratsamt Regensburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde den Haushaltsplan mit Schreiben vom 23.03.2023, AZ: S12-027.13-Ba rechtsaufsichtlich behandelt. Für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.665.000 € im Vermögenshaushalt zur Leistung von Ausgaben für Investitionen (Art. 67 Abs. 2 und 4 GO) wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt (Art. 65 Abs. 3 Satz 1, Art. 117 Abs. 1, At. 110 Satz 1 GO).
Wörth a.d. Donau, 03.04.2023
Josef Schütz, 1. Bürgermeister