Verkehrsrechtliche Anordnungen

Baustellen im und neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können (z. B. Aufstellung eines Gerüstes zur Renovierung einer Hausfassade, ...) müssen besonders gesichert werden. Dazu ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau ein Antrag auf verkehrsregelende Maßnahmen zu stellen.

Für Arbeiten im Bereich von Gemeindestraßen ist der Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d Donau zu stellen.
Für Staats- oder Kreisstraßen ist die verkehrsrechtliche Anordnung beim Landratsamt Regensburg zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag mit Angaben zur genauen Lage der Bausstelle und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
  • Regelplan für die Beschilderung des Baustellenbereichs

Auch bei Festen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen eine Verkehrsabsicherung erforderlich ist, ist ein entsprechender Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth zu stellen.