Straßenbenennung und Hausnummerierung

Hausnummerierung:

Die Satzung über die Hausnummerierung kann unter Rathaus / Ortsrecht / Satzungen u. Verordnungen aufgerufen werden. Die Hausnummer wird durch die Gemeinde, i. d. R. im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens, zugeteilt.
Die Hausnummernschilder werden von der Gemeinde beschafft und gegen Kostenerstattung ausgegeben.