Prüfung von Bauanträgen

Voraussetzungen

Die Bauantragsunterlagen sind in 3-facher Ausfertigung und unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare (http://www.stmi.bayern.de/service/formulare/) bei der Gemeinde einzureichen. 
Dem Bauantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
 

  • Auszug aus dem Katasterwerk (Ausschnitt aus der Flurkarte) Maßstab 1:1000
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 mit Angabe der bestehenden und geplanten Gebäude, ihrer Abstände zu den Grundstücksgrenzen und zu bestehenden Gebäuden auf dem Baugrundstück
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, bestehend aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Geplantes und vorhandenes Gelände jeweils an der Gebäudekante und Vermaßung der Wandhöhen
  • Nachweis über die Stellplätze und Garagen bei Sonderbauten oder bei Bestehen entsprechender gemeindlicher Satzungen
  • Berechnungen der Wohnflächen und des umbauten Raumes mit Baukosten
  • Beilage zum Auszug aus dem Liegenschaftskataster, aus dem sich die Eigentümer der benachbarten Grundstücke ergeben und Zuordnung der erteilten Nachbarunterschriften!
  • Angaben für die Baustatistik (http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm)
  • Geländeschnitt bei Hanggrundstücken
  • In den Planunterlagen sind das natürliche und das geplante Gelände darzustellen und ebenso die ggf. beabsichtige Auffüllung bzw. Abgrabung des Baugrundstückes. "Allgemeine" oder "ungefähre Angaben" sind hier nicht ausreichend
  • Unterschriften aller Eigentümer der benachbarten Grundstücke auf den Plänen (Lageplan mit Bauvorhaben und Eingabeplänen) bzw. Angaben zu den Eigentümern sowie aller Antragsteller, vorlageberechtigten Planer zusätzlich auf Antrag und Baubeschreibung
  • Sofern Abweichungen oder Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften oder Bebauungsplänen erforderlich sind, müssen diese ausdrücklich beantragt und die Erforderlichkeit begründet werden.
  • Angaben zur Abwasserbeseitigung insb. bei Außenbereichsvorhaben, sofern kein Anschluß an den gemeindlichen Kanal möglich ist. Hier ist dann ggf. ein Gutachten eines privaten Sachverständigen für Wasserwirtschaft vorzulegen
  • Nachweis der Bauvorlagenberechtigung des Planfertigers, falls noch nicht erfolgt.

 

Bei gewerblichen Bauvorhaben oder Vorhaben im Außenbereich können weitere Angaben und Unterlagen erforderlich sein, wie z. B. schalltechnische Gutachten oder Freiflächengestaltungsplan.


Der Katasterauszug zur Bauvorlage kann bei der Gemeinde beantragt werden!

Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker) unterschrieben sein.

Die Gemeinde legt den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) vor.
Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.

Fristen

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.

Entstehende Kosten

Die Bemessung der Gebühren orientiert sich an der Höhe der Baukosten. Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.


Rechtsgrundlagen
 

  • Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. April 2011
  • Bayerische Bauordnung (Art. 64)
  • Bauvorlagenverordnung