Gewerbeamt

Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Das bedeutet, dass jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden muss. Oftmals werden die Begriffe "Gewerbeanmeldung" bzw. "Gewerbeschein" und "Gewerbeerlaubnis" und miteinander verwechselt.

  • Gewerbeanmeldung
    Die Gewerbeanmeldung benötigt jeder Gewerbetreibende. Diese Gewerbeanmeldung müssen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde durchführen.
  • Gewerbeerlaubnis
    Für manche Tätigkeiten benötigen Sie neben der Gewerbeanmeldung noch zusätzlich eine Gewerbeerlaubnis. Dafür ist das Landratsamt zuständig.