Förderung privater Maßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung
Wenn Sie als Hauseigentümer private Sanierungsmaßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung an Ihrem Gebäude, das im Sanierungsgebiet liegt, vornehmen, kann hierfür bei der Stadt Wörth a.d. Donau eine Förderung dieser Maßnahmen beantragt werden.
Im Rahmen des kommunalen Förderprogrammes können insbesondere folgende wesentliche Sanierungsmaßnahmen gefördert werden:
1. Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich Fenster und Türen
2. Verbesserungen an Dächern und Dachaufbauten
3. Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung
4. Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung von baulichen Mängeln
5. Modernisierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Missständen
Der Antrag auf Förderung ist in jedem Fall vor Maßnahmenbeginn bei der Stadt Wörth a.d. Donau einzureichen.
Bei der Durchführung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet sind die Vorgaben der Gestaltungssatzung (siehe Rathaus / Verwaltung / Bauwesen / Baurecht / Gestaltungssatzung) zu beachten.
Weitere Informationen zum Ablauf des Förderverfahrens, einzureichende Unterlagen usw. können Sie der nachfolgenden Satzung über das kommunale Förderprogramm entnehmen. Ebenso können Sie nachfolgend den Förderantrag aufrufen.
Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an die Stadt Wörth
Hier finden Sie den Antrag sowie weitere Informationen:
Sanierung und Modernisierung - Fördermöglichkeiten nutzen VA2017