Kinderreisepass

Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.

Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden und Kinderreisepässe nicht von allen Ländern anerkannt werden, sollten Sie bei Ihrer Passbehörde, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Kinderreisepässe ausreichend ist oder ein Reisepass ausgestellt werden muss. Einreisebestimmungen siehe auch unter www.auswaertiges-amt.de.
 

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein neues biometrisches Lichtbild
  • die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienbuch der Eltern ggf. bereits vorhandene Identitätspapiere (z. B. alter Kinderausweis).
     

Gültigkeit:

Kinderreisepässe gelten längstens 6 Jahre, jedoch nur bis zur Vollendung des des 12. Lebensjahres. Sie können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.Zur Ausstellung müssen Sie persönlich erscheinen und beide Elternteile (Sorgeberechtigte) müssen den Antrag unterschreiben.
 

Die Ausstellungsgebühr beträgt 13,00 €, Änderungen bzw. Verlängerungen: 6,00 €.