Anmeldung

Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Kinder ab 16 Jahren haben eine eigene Anmeldung zu erstatten.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Vorzulegen sind alle vorhandenen Ausweispapiere, sowie die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung.

sonstige Dokumente:

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehegatten