13.05.2020 Bitte tragen Sie FFP2 Masken
Wertstoffhof: Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist ab sofort Pflicht!
Ab sofort ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Aufenthaltsdauer am Wertstoffhof Pflicht!
Der Sicherheitsabstand von 1,5 m muss weiterhin eingehalten werden.
Außerdem gilt wie bisher eine Höchstgrenze von 10 Personen, die sich auf dem Gelände befinden dürfen.
Personen die Krankheitssymptome (Husten, Fieber) haben, sich in Quarantäne befinden oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind, dürfen das Wertstoffhofgelände nicht betreten!
Bitte beachten Sie unbedingt diese Vorgaben, um sich und andere zu schützen!
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Kategorien: Rathaus