Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Stadt Wörth verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf ihrem Friedhof mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Grundlage für die Standsicherheitsprüfung bei Grabsteinen ist die Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbauberufsgenossenschaft. Diese Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten.

 

Die Prüfung der Grabmale auf dem Friedhof Wörth wird am Dienstag, 27.06.2023 ab 14:00 Uhr durch den Steinmetzbetrieb Hermann Meier vorgenommen. Interessierte Bürger können hierbei gerne zusehen.

 

Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden von der Stadt Wörth gesondert schriftlich benachrichtigt. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal zusätzlich gesichert bzw. falls dies nicht möglich ist, umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für Schäden, die z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haften. Die Stadt Wörth haftet als Friedhofsträger ebenso, weshalb wir leider gezwungen sind, die Grabmale derjenigen Nutzungsberechtigten, welche der Aufforderung zur Wiederherstellung der Standfestigkeit der Grabmale innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, auf deren Kosten umzulegen.