Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Wörth a.d.Donau
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Wörth a.d.Donau
(durch Niederlegung in der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an der Amtstafel (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde)
I.
Die Stadt Wörth a.d. Donau hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der
Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau ,
Rathausplatz 1, 93086 Wörth a.d. Donau, Zimmer 2,
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung). Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.
II.
Das Landratsamt Regensburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde den Haushaltsplan mit Schreiben vom 24.01.2022, AZ: S12-027.13-Ba rechtsaufsichtlich behandelt. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und Art. 71 Gemeindeordnung (GO) genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Wörth a.d. Donau, 02.02.2022
Josef Schütz
1. Bürgermeister